Die 100-ml-Regel für Flüssigkeiten — was genau gilt
Die Regel stammt aus der EU-Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und gilt an allen EU-Flughäfen einheitlich. Sie betrifft alle Substanzen, die flüssig, gelförmig, pastös oder cremeartig sind — also nicht nur Wasser.
Das gilt als Flüssigkeit:
Wasser, Getränke, Suppen, Sirupe — aber auch Gele, Cremes, Lotions, Parfüm, Lippenstift, Schaumfestiger, Honig, Marmelade, Erdnussbutter, Joghurt und Schneekugeln.
Die genauen Regeln in drei Punkten:
- Maximal 100 ml pro Behälter — ein 200-ml-Fläschchen das nur halb voll ist, ist trotzdem verboten. Es zählt die Aufschrift auf dem Behälter, nicht der Inhalt.
- Alles muss in einen 1-Liter-Beutel passen — transparent, wiederverschließbar (Zip). Genau einen pro Person. Gängige Größe: 20 × 20 cm.
- Der Beutel wird separat durchleuchtet — er muss beim Checkpoint aus dem Gepäck herausgenommen werden.
Was trotzdem erlaubt ist
- Duty-Free-Käufe aus dem Abflugbereich: in versiegeltem, transparentem Beutel mit Kassenzetteldatum erlaubt — aber nur bei Direktflügen oder wenn keine weitere EU-Sicherheitskontrolle kommt.
- Medikamente mit ärztlichem Rezept oder Attest: unbegrenzt, aber Nachweis parat halten.
- Babynahrung und Muttermilch: in für den Flug benötigter Menge erlaubt — wird separat kontrolliert.
- Leere Flaschen: ja, komplett leer ist erlaubt. Nach der Kontrolle befüllen.
Praktischer Tipp:
Verwende Reise-Behälter mit 50 ml oder 75 ml Fassungsvermögen. Die passen problemlos in den Beutel, sind günstiger zu ersetzen und verhindern dass du versehentlich einen 125-ml-Behälter einpackst.
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Verbotene Gegenstände im Handgepäck: vollständige Liste
Neben den Flüssigkeitsregeln gibt es eine zweite Kategorie: Gegenstände, die als potentielle Waffe eingestuft werden. Die vollständige Liste basiert auf Anhang IV.C der EU-Verordnung (EU) 2015/1998.
Schneidwerkzeug und Messer
- Messer mit Klingenlänge über 6 cm (Taschenmesser, Küchenmesser, Jagdmesser)
- Scheren mit Klingenlänge über 6 cm
- Rasiermesser (außer Einwegrasierer — der ist erlaubt)
- Korkenzieher mit Messer (ohne Messer erlaubt)
- Skalpelle und medizinische Schneidwerkzeuge (Ausnahme: mit ärztlichem Nachweis)
Werkzeuge
- Werkzeuge mit einer Länge über 20 cm (Schraubenzieher, Hammer, Sägen)
- Stemmwerkzeuge (Brecheisen, Meißel)
- Bohrmaschinen und Akkuschrauber (auch wenn akkubetrieben)
Hinweis zu Werkzeug:
Kleine Schraubenzieher unter 20 cm und Zangen sind in vielen Fällen erlaubt. Im Zweifel: aufgegebenen Koffer nehmen oder beim Airline-Kundenservice anfragen.
Sprühflaschen und Chemikalien
- Alle Sprays über 100 ml (Haarspray, Deodorant, Insektenschutz)
- Entzündliche Gase (Campinggaspatronen, auch leere)
- Bleiakkus und Nass-Batterien
- Feuerlöscher, auch Miniformat
Elektronik — was viele falsch machen
Wichtig: Lithium-Batterien im Aufgabegepäck sind verboten!
Powerbanks, lose Ersatzbatterien und Li-Ion-Akkus müssen immer ins Handgepäck — nicht in den Koffer. Das gilt auch für Laptops wenn sie mit Akku eingecheckt werden sollen.
| Gerät | Handgepäck | Aufgegebener Koffer |
|---|---|---|
| Laptop, Tablet | ✅ Erlaubt | ⚠️ Risiko (Akku-Beschränkung) |
| Powerbank < 100 Wh | ✅ Erlaubt | ❌ Verboten |
| Powerbank 100–160 Wh | ⚠️ Max. 2, Genehmigung nötig | ❌ Verboten |
| Powerbank > 160 Wh | ❌ Verboten | ❌ Verboten |
| E-Zigarette | ✅ Erlaubt (nicht benutzen!) | ❌ Verboten |
| Kamera, Actioncam | ✅ Erlaubt | ✅ Erlaubt |
| Haarglätter, Lockenstab | ✅ Erlaubt | ✅ Erlaubt |
Was überraschend verboten ist
Diese Gegenstände werden regelmäßig konfisziert, weil sie kaum jemand auf dem Radar hat:
- Schneekugeln — enthalten Flüssigkeit, gelten als flüssiger Inhalt > 100 ml
- Energydrinks in Dosen — Flüssigkeit, also verboten wenn über 100 ml
- Nutella oder Erdnussbutter im Glas — pastöse Konsistenz = Flüssigkeitsregel
- Parfüm über 100 ml — auch wenn teilweise aufgebraucht, zählt die Behältergröße
- Nagelfeile aus Metall mit spitzer Spitze — kann je nach Kontrollpunkt Probleme machen
- Spielzeugwaffe oder realistisch aussehende Repliken — werden konfisziert, ggf. Behörden verständigt
- Darts — verboten wegen Wurfspitze
- Flüssig-Lippenstift und Lipgloss — oft vergessen, aber Flüssigkeitsregel gilt
Unterschiede zwischen Airlines: was gilt wo?
Die Grundregeln sind EU-weit einheitlich. Airlines dürfen aber in bestimmten Punkten restriktiver sein — besonders bei Gepäckgröße und Elektronikregelungen.
| Airline | Powerbank-Regel | Flüssigkeiten |
|---|---|---|
| Lufthansa | <100 Wh frei; 100–160 Wh max. 2 | EU-Standard (100 ml / 1-L-Beutel) |
| Eurowings | <100 Wh frei; 100–160 Wh max. 2 | EU-Standard |
| Ryanair | <100 Wh frei; 100–160 Wh: selten genehmigt | EU-Standard |
| easyJet | <100 Wh frei; nur 1 Powerbank erlaubt | EU-Standard |
| TUI fly | <100 Wh frei; 100+ Wh: Anfrage nötig | EU-Standard |
| SWISS | <100 Wh frei; 100–160 Wh mit Vorab-Genehmigung | EU-Standard |
Empfehlung:
Halte dich an Powerbanks unter 100 Wh (entspricht ca. 27.000 mAh) — die sind auf allen Airlines problemlos und brauchen keine Genehmigung. Unsere Empfehlung mit 20.000 mAh (74 Wh) liegt komfortabel darunter.
5 Tipps um Probleme am Checkpoint zu vermeiden
- Flüssigkeits-Beutel obendrauf packen — direkt zugänglich, spart Zeit beim Auspacken
- Powerbank und Laptop in Griffweite — beide müssen separat durch den Scanner
- 100-ml-Behälter nutzen — und beim Kauf auf die Aufschrift achten, nicht auf den tatsächlichen Inhalt
- Im Zweifelsfall aufgeben — wenn ein Gegenstand vielleicht verboten sein könnte: in den Koffer oder zuhause lassen. Eine konfiszierte Luxus-Creme ist ärgerlicher als das Eincheckgebühr für einen kleinen Koffer.
- DACH-Flughäfen sind strenger als ihr Ruf — Frankfurt, München, Wien und Zürich gelten als besonders gründlich. Keine Ausnahmen erwarten.